LIGAREFORM – Die Entscheidung ist gefallen

25.03.2009

SFV-Klassenreform kommt doch nicht schon für die Saison 2009/10

Die Entscheidung ist gefallen

Der Vorstand des Salzburger Fußballverbandes hat in seiner Sitzung vom 24.03.2009 folgende Beschlüsse auf Änderung der Klasseneinteilung für Meisterschaften der 1. Kampfmannschaften ab dem Spieljahr 2010/2011 gefasst:

1. Aufstockung der höchsten Spielklasse des SFV auf 16 Vereine
Die Klassenstärke der höchsten SFV-Spielklasse, derzeit 1. Landesliga, wird mit 16 Vereinen festgelegt. Die Spielklasse wird den Namen
SALZBURGER LIGA tragen.

2. Einführung einer zweiten, einteiligen überregionalen Spielklasse
als Vorstufe zur Salzburger Liga
Als Vorstufe zur Salzburger Liga wird eine zweite, einteilige überregionale
Spielklasse mit 14 Vereinen eingeführt.
Die Spielklasse wird den Namen 1. LANDESLIGA tragen.

3. Benennung der übrigen Spielklassen
Die Benennung der übrigen Spielklassen, unterhalb der 1. Landesliga,
bleibt wie bisher

4. Aufstockung der 1. Klasse Süd
Die Klassenstärke der 1. Klasse Süd wird mit 14 Vereinen festgelegt.

5. Auflassung der 3. Klasse
Die 3. Klasse wird aufgelöst.

6. Einteilung der 1b-Mannschaften
Die 1b-Mannschaften der 3. Klasse (ausgenommen der Meister des
Spieljahres 2009/2010) werden nach dem Spieljahr 2009/2010 den
2. Klassen zugeteilt.
1b-Mannschaften aus dem Bereich Salzburg-Nord (Stadt, Flachgau,
Tennengau) werden auch der 2. Klasse Süd zugeteilt,
wenn die Klassenstärke der 2. Klassen Nord A und B die Anzahl von
jeweils 14 Vereinen übersteigt.

7. Einteilung der 2. Klassen
Die 2. Klassen werden nach jedem Spieljahr und nach regionalen
Gesichtspunkten neu eingeteilt.

8. Aufstieg von 1b-Mannschaften
Die 1b-Mannschaften haben, wenn sie Meister in einer Spielklasse
werden, rundsätzlich Aufstiegsrecht.
Der Aufstieg ist jedoch nur bis zu der Spielklasse möglich,
die zwei Spielklassen unter jener der 1. Kampfmannschaft des
betreffenden Vereines liegt.
Sollte eine 1b-Mannschaft Meister einer Spielklasse werden,
so hat auch die bestplazierte Nicht-1b-Mannschaft dieser Spielklasse
Aufstiegsrecht in die nächsthöhere Spielklassen.
Wenn eine 1b-Mannschaft als Meister einer 2. Klasse auf den Aufstieg
verzichtet, so steigt keine andere 1b-Mannschaft dieser Spielklasse auf.

9. Stellung von 1b-Mannschaften
1b-Mannschaften dürfen nur von SFV-Vereinen der Bundesliga,
der Regionalliga West und der Salzburger Liga gestellt werden,
ausgenommen Vereine, deren 1b-Mannschaften bereits vor dem
Spieljahr 2009/2010 an den Meisterschaften des SFV teilgenommen haben.

10. Abstiegsregelung
Ab dem Spieljahr 2010/2011 müssen grundsätzlich die beiden
letztplazierten Mannschaften jeder Spielklasse in die nächstniedrigere
Spielklasse absteigen.
Die Anzahl der Absteiger erhöht sich anhand der Absteiger aus der
nächsthöheren Spielklasse.

11. Klassenzusammensetzung nach dem Spieljahr 2009/2010

SALZBURGER LIGA:
13 Vereine (2.-14.) aus dem Spieljahr 2009/2010 der 1. Landesliga,
die Meister der 2. Landesliga Nord und der 2. Landesliga Süd aus
dem Spieljahr 2009/2010 und der Sieger aus einem Relegationsspiel
zwischen dem 2. der 2. Landesliga Nord und dem
2. der 2. Landesliga Süd aus dem Spieljahr 2009/2010.
Sollte aus der Regionalliga West nach der Saison 2009/2010
1 SFV-Verein absteigen, so entfällt das Relegationsspiel.
Sollten aus der Regionalliga West nach der Saison 2009/2010
2 SFV-Vereine absteigen, werden 12 Vereine (2.-13.) aus dem
Spieljahr 2009/2010 der 1.Landesliga, sowie die Meister der
2. Landesligen Nord und Süd der Salzburger Liga zugeteilt.
Sollten aus der Regionalliga West nach der Saison 2009/2010
mehr als 2 SFVVereine absteigen, so verringert sich dementsprechend
die Anzahl der Vereine aus dem Spieljahr 2009/2010 der 1. Landesliga.

1. LANDESLIGA:
6 Vereine (3.-8.) aus dem Spieljahr 2009/2010 der 2. Landesliga Nord
5 Vereine (3.-7.) aus dem Spieljahr 2009/2010 der 2. Landesliga Süd
der Verlierer des Relegationsspieles 2. 2.Landesliga Nord gegen
2. 2. Landesliga Süd
der Meister der 1. Klasse Nord aus dem Spieljahr 2009/2010
der Meister der 1. Klasse Süd aus dem Spieljahr 2009/2010
Sollte für die Salzburger Liga kein Relegationsspiel notwendig sein,
werden aus dem Spieljahr 2009/2010 der 2. Landesliga Nord und Süd
jeweils 6 Vereine (2.-7.) in die 1. Landesliga eingeteilt.
Bei zwei SFV-Absteigern aus der Regionalliga West wird der
14. des Spieljahres 2009/2010 der 1. Landesliga in die 1. Landesliga
des Spieljahres 2010/2011 eingeteilt. Die Anzahl der Vereine aus den
2. Landesligen Nord und Süd aus dem Spieljahr 2009/2010 richtet
sich nach der regionalen Zugehörigkeit des 14. aus der 1. Landesliga.

2. LANDESLIGA NORD:
Die verbleibenden Vereine aus dem Spieljahr 2009/2010 der
2. Landesliga Nord.
Der Meister der 2. Klasse Nord A aus dem Spieljahr 2009/2010
Der Meister der 2. Klasse Nord B aus dem Spieljahr 2009/2010
Die entsprechende Anzahl von Vereinen aus der 1. Klasse Nord aus
dem Spieljahr 2009/2010, beginnend mit dem Zweitplatzierten abwärts,
bis die Klassenstärke von 14 Vereine erreicht ist.

2. LANDESLIGA SÜD:
Die verbleibenden Vereine aus dem Spieljahr 2009/2010 der
2. Landesliga Süd.
Der Meister der 2. Klasse Süd aus dem Spieljahr 2009/2010
Der Meister der 2. Klasse Süd/West aus dem Spieljahr 200009/2010
Die entsprechende Anzahl von Vereinen aus der 1. Klasse Süd aus
dem Spieljahr 2009/2010, beginnend mit dem Zweitplatzierten abwärts,
bis die Klassenstärke von 14 Vereinen erreicht ist.

1. KLASSE NORD:

Die verbleibenden Vereine aus dem Spieljahr 2009/2010 der
1. Klasse Nord. Der Meister der 3. Klasse
Die entsprechende Anzahl von Vereinen (jeweils paritätisch) aus den
2. Klassen Nord A und B aus dem Spieljahr 2009/2010, beginnend mit
dem Zweitplatzierten abwärts, bis die Klassenstärke von 14 Vereinen
erreicht ist.
Bei entsprechender Konstellation aus den Regionalliga-West-Abstiegen
ist eine Relegation zwischen den 4.Platzierten der 2.Klassen Nord A und B
aus dem Spieljahr 2009/2010 erforderlich.

1. KLASSE SÜD:
Die verbleibenden Vereine aus dem Spieljahr 2009/2010 der
1. Klasse Süd.
Die entsprechende Anzahl von Vereinen (jeweils paritätisch) aus den
2. Klassen Süd und Süd/West aus dem Spieljahr 2009/2010,
beginnend mit dem Zweitplatzierten abwärts, bis die Klassenstärke
von 14 Vereinen erreicht ist.
Bei entsprechender Konstellation aus den Regionalliga-West-Abstiegen
ist eine Relegation zwischen den 4. Platzierten der 2. Klassen Süd und
Süd-West aus dem Spieljahr 2009/2010 erforderlich.

2. KLASSEN:

Die verbleibenden Vereine der 2. Klasse Nord A und B, sowie Süd und
Süd/West, Die Mannschaften der 3. Klasse aus dem Spieljahr 2009/2010,
ausgenommen dem Meister.

AloisL